Am 1. Juni 2007 ist innerhalb der Europäischen Union eine neue Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft getreten, die die Chemikalienpolitik der EU von Grund auf neu regeln soll. Unter dem Namen „REACH“ regelt diese Verordnung die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien innerhalb Europas. Ziel ist es durch ein umfassenderes Datenmaterial jedes einzelnen Stoffes Mensch und Umwelt besser zu schützen. SKW Piesteritz unterstützt diese Ziele vorbehaltslos.
Damit SKW Piesteritz auch nach dem 1. Dezember 2010 weiter produzieren durfte, mussten alle Stoffe mit einer jährlichen Produktionsmenge von über 1.000 Tonnen bis dahin registriert werden. In diesem ersten Schritt wurden umfangreiche Datensätze – in unserem Fall für Ammoniak, Harnstoff, Salpetersäure sowie für weitere zur internen Verwendung vorgesehene Stoffe – elektronisch an die eigens für die Umsetzung von REACH geschaffene Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki übermittelt.
Die Registrierfristen hängen von den hergestellten bzw. importierten Stoffmengen und -eigenschaften ab.
1. Frist bis zum 1. Dezember 2010 für alle Stoffe in Mengen über 1.000 t/Jahr
SKW Piesteritz hat für die erste Registrierphase die folgenden Stoffe registriert:
2. Frist bis zum 1. Juni 2013 für alle Stoffe in Mengen 100 bis < 1.000 t/Jahr
Für die zweite Registrierphase wird SKW Piesteritz den Stoff Distickstofftetraoxid registrieren.
Umweltschutz/Gefahren-
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