REACH - SKW Piesteritz setzt europäisches Umweltrecht erfolgreich um

SKW Piesteritz setzt seit Jahren klare Zeichen für den Umweltschutz. Dazu gehört auch die konsequente Umsetzung der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Neues europäisches Chemikalienrecht

Am 1. Juni 2007 trat innerhalb der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft. Sie regelt die Chemikalienpolitik der EU von Grund auf neu und gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Umfassenderes Datenmaterial von jedem einzelnen Stoff soll dazu beitragen, Mensch und Umwelt besser zu schützen. SKW Piesteritz unterstützt diese Ziele vorbehaltslos.

Die Registrierung der Chemikalien erfolgt in drei Phasen. Die erste Phase endete November 2010. Um auch nach dem 1. Dezember 2010 weiter produzieren zu dürfen, mussten alle Stoffe mit einer jährlichen Produktionsmenge von über 1.000 Tonnen registriert werden.

SKW Piesteritz übermittelte daher umfangreiche Datensätze für Ammoniak, Harnstoff, Salpetersäure, Distickstofftetraoxid sowie für weitere zur internen Verwendung vorgesehene Stoffe elektronisch an die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki, die eigens für die Umsetzung von REACH geschaffen wurde.

Registrierungsfristen

Die Registrierfristen hängen von den hergestellten bzw. importierten Stoffmengen und -eigenschaften ab.

1. Frist (bis Ende November 2010) für alle Stoffe in Mengen über 1.000 t/Jahr

SKW Piesteritz hat in der ersten Phase die folgenden Stoffe registriert: 

  • Ammoniak (wasserfrei)
  • Harnstoff
  • Salpetersäure

2. Frist (bis zum 1. Juni 2013) für alle Stoffe in Mengen ab 100 t/Jahr

In der zweiten Phase hat SKW Piesteritz Distickstofftetraoxid registriert.

3. Frist (bis zum 1. Juni 2018) für alle Stoffe unter 100 t/Jahr

Im Folgenden möchten wir einige Kundenfragen beantworten

Ist das gelieferte Produkt unter REACH registriert?

Den Registrierstatus unserer registrierten Produkte finden Sie hier.

Wo finde ich die Registrier-Nummer?

Bei der Überarbeitung der Sicherheitsdatenblätter werden wir die zugeteilte Registrier-Nummer aufnehmen.

Enthalten die Produkte der SKW Piesteritz besonders besorgniserregende Stoffe („Substances of Very High Concern“, SVHC)?

Auf der Basis unserer heutigen Kenntnisse über eingesetzte Rohstoffe und unsere Produktionsprozesse bestätigen wir, dass unsere Produkte keine Stoffe der aktuellen Kandidatenliste enthalten:

Jede Änderung werden wir unseren Kunden sofort mitteilen.

Welche identifizierten Verwendungen haben Sie bei der Registrierung berücksichtigt?

Alle identifizierten Verwendungen, die SKW Piesteritz der ECHA mit dem Registrierdossier übermittelt hat, können Sie hier einsehen.

Entspricht Ihr Sicherheitsdatenblatt den Anforderungen der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ? Wann erhalte ich ein Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB)?

SKW Piesteritz wird auch in Zukunft für alle Produkte Sicherheitsdatenblätter erstellen, auch für die Produkte, die keine kennzeichnungspflichtigen Eigenschaften haben.

  • Die Anpassung der SDB an die GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfolgte für die betreffenden Produkte der SKW Piesteritz fristgemäß.
  • Die Einbindung von Expositionsszenarien in das eSDB wird sukzessive erfolgen.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.